Wer zahlt?
Manchmal ist ein bisschen Unterstützung im Alltag genau das, was es braucht, um sich rundum wohlzufühlen. Wir sind für dich da – zuverlässig, herzlich und genau nach deinem Bedarf. Egal, ob du die Leistungen über die Pflegekasse abrechnen kannst oder sie als Selbstzahler nutzt – wir machen es dir leicht, die Hilfe zu bekommen, die du brauchst.
Pflegekassen
Eine Kostenerstattung durch die Pflegekassen ist ab dem Pflegegrad 1 möglich.
(wir sind anerkannte Leistungserbringer bei den Pflegekassen)
Wer Unterstützung im Alltag benötigt der sollte zunächst einen Pflegegrad bei seiner Pflegekasse beantragen.
Kostenerstattung
Für Menschen mit anerkanntem Pflegegrad gibt es verschiedene Möglichkeiten der Kostenerstattung:
Entlastungsbetrag (alle Pflegegrade) von 131 €/monatlich
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen. Ab Pflegegrad 1 steht ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 € zur Verfügung, der nicht ausgezahlt wird. Ungenutzte Beträge verfallen am 30.06. des Folgejahres und können nur über Dienstleister abgerechnet werden.
Verhinderungspflege (Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5)
Die Verhinderungspflege entlastet pflegende Angehörige, wenn sie verhindert sind oder eine Auszeit brauchen. Pflegebedürftige können bis zu 1.612 € pro Jahr von der Pflegeversicherung erhalten.
Kombinierte Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Ist Ihr pflegender Angehöriger verhindert, können Sie als pflegebedürftige Person Verhinderungspflege mit Kurzzeitpflege kombinieren. Bis zu 50 Prozent der Leistungen aus der Kurzzeitpflege werden Ihnen angerechnet. So stehen Ihnen maximal 2.418 € pro Jahr zur Finanzierung Ihrer Ersatzpflege zur Verfügung.
Durch eine Abtretungserklärung deinerseits können wir direkt mit deiner Pflegekasse abrechnen.
Durch eine Abtretungserklärung deinerseits können wir direkt mit deiner Pflegekasse abrechnen.
Selbstzahler
Sehr gerne kannst du auch ohne Pflegegrad unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Hierbei stellen wir die Kosten privat in Rechnung.

Nähere Infos zu unseren Kosten bekommst du bei einem persönlichen Erstgespräch mit uns. Melde dich gerne.
